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Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.06.2001 - 14 U 263/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4211
OLG Celle, 14.06.2001 - 14 U 263/00 (https://dejure.org/2001,4211)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.06.2001 - 14 U 263/00 (https://dejure.org/2001,4211)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Juni 2001 - 14 U 263/00 (https://dejure.org/2001,4211)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verkehrsunfallhaftung: Vorfahrtsberechtigung trotz Befahrens einer gesperrten Anliegerstraße; Alleinhaftung eines Wartepflichtigen bei Kreuzungskollision

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 BGB ; § 7 StVG ; § 17 Abs. 1 S. 2 StVG ; § 8 StVO
    Schadensersatz ; Schmerzensgeld ; Verkehrsunfall; Vorfahrtsrecht ; Anliegerstraße; Wartepflicht; Anscheinsbeweis

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz ; Schmerzensgeld ; Verkehrsunfall; Vorfahrtsrecht ; Anliegerstraße; Wartepflicht; Anscheinsbeweis

  • Judicialis

    BGB § 823; ; StVG § 7; ; StVG § 17 Abs. 1 S. 2; ; StVO § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; StVG § 7 § 17 Abs. 1 S. 2; StVO § 8
    Verkehrsunfall - Vorfahrt trotz verkehrswidriger Nutzung einer Anliegerstrasse - Haftung des Wartepflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auch bei unbefugter Nutzung einer Straße Vorfahrt?

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Vorfahrt bleibt Vorfahrt - auch auf Anliegerstraßen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.12.1969 - VI ZR 101/68

    Umfang des Schutzbereiches eines amtlichen Verkehrszeichens - hier: Freigabe

    Auszug aus OLG Celle, 14.06.2001 - 14 U 263/00
    Dieser Schutzbereich ist nicht betroffen, wenn sich nur zwei Fahrzeuge auf dieser Straße befinden (vgl. BGH NJW 1970, 421).
  • OLG Zweibrücken, 02.05.2007 - 1 U 28/07

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall wegen Vorfahrtsverletzung: Haftungsverteilung

    Demzufolge verbleibt es hier bei der Regel, dass die Betriebsgefahr des Vorfahrtsberechtigten zurücktritt (vgl. KG NZV 2002, 79; VRS 104, 21; OLG Celle ZfS 2001, 492; OLG Hamm ZfS 2001, 105).
  • OLG Hamm, 09.05.2023 - 7 U 17/23

    Berührungsloser Unfall; Betrieb; Zurechnungszusammenhang

    Im Fall des Oberlandesgerichts Celle geschah ein Zusammenstoß im Bereich der Kreuzung, in die sich die dortige Beklagte nicht hineingetastet hatte (vgl. OLG Celle Urt. v. 14.6.2001 - 14 U 263/00, zfs 2001, 492 = juris Rn. 5) .
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.12.2000 - 27 U 103/00   

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https://dejure.org/2000,10132
OLG Hamm, 05.12.2000 - 27 U 103/00 (https://dejure.org/2000,10132)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.12.2000 - 27 U 103/00 (https://dejure.org/2000,10132)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Dezember 2000 - 27 U 103/00 (https://dejure.org/2000,10132)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unfallgeschädigter; Betreuungskosten; Behindertenwerkstatt; Vermehrte Bedürfnisse; Haftpflichtversicherer; Sozialversicherungsträger

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 843; ; BGB § 823 Abs. 1; ; SGB X § 116; ; SGB X § 116 Abs. 1; ; StVG § 7; ; StVG § 11; ; StVG § 13; ; PflVG § 3; ; SGB VII § 34; ; SGB VII § 39 Abs. 1 Nr. 8

  • rechtsportal.de

    Kfz-Unfall-Schaden - vermehrte Bedürfnisse - Betreuungskosten - Geltendmachung durch Geschädigte

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.03.1996 - VII ZR 75/95

    Nachträglicher Verzicht eines Architekten auf sein Honorar

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2000 - 27 U 103/00
    Soweit ein Übergang von Ansprüchen auf den Sozialhilfeträger zur Diskussion steht, würde dieser die Aktivlegitimation der Klägerin unberührt lassen (BGH in NJW 1996, 728).

    Unabhängig davon, dass eine derartige auf Dauer ausgerichtete Beschäftigung im Arbeitsbereich nicht mehr der beruflichen Rehabilitation dient (vgl. BGH in NJW 1996, 728), haben auch die Neuregelungen der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) keine entsprechende Verpflichtung des Sozialversicherungsträgers zur Kostentragung begründet: Zu Recht hat daher die zuständige Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege im Schreiben vom 30.07.1998 weitere Leistungen nach Absolvierung der zweijährigen Maßnahme der Klägerin im Arbeitstrainingsbereich der Behindertenwerkstatt abgelehnt.

  • OLG Hamm, 23.08.1990 - 6 U 114/89

    Umfang der Ersatzpflicht; Mehraufwendungen aufgrund von unfallbedingter

    Auszug aus OLG Hamm, 05.12.2000 - 27 U 103/00
    Vor diesem Hintergrund sind die Kosten für die Unterbringung eines Verletzten in einer Werkstatt für Behinderte zur Schadenskompensation jedenfalls dann zu ersetzen, wenn sich diese Art der Lebensgestaltung des Verletzten als angemessen darstellt (Geigel, a.a.O., Rn. 115; BGH in NJW 1996, 727, OLG Hamm in VersR 1992, 459).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.01.2001 - 19 W 3/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,24598
OLG Köln, 17.01.2001 - 19 W 3/01 (https://dejure.org/2001,24598)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.01.2001 - 19 W 3/01 (https://dejure.org/2001,24598)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Januar 2001 - 19 W 3/01 (https://dejure.org/2001,24598)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO §§ 32, 796 Abs. 3
    Verfahrensrecht; Zuständigkeit bei Klage gegen sittenwidrige Ausnutzung eines Vollstreckungsbescheides

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Köln, 07.12.2006 - 22 O 410/03

    Ausnutzung eines erschlichenen Titels im Wege der Zwangsvollstreckung; Örtliche

    Nach der Rechtsprechung ist für eine solche Klage aus § 826 BGB (auch) das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk künftige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen drohen (OLG Hamm NJW-RR 1987, 1337; OLG Köln OLGR Köln 2001, 226; ebenso: von Staudinger/ Oechsler , Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Buch 2, Recht der Schuldverhältnisse, §§ 826-829, Produkthaftungsgesetz, Neubearbeitung 2003, § 826 BGB Rdnr. 512 m.w.N.), so daß vorliegend das Landgericht Köln zumindest wegen der vom Beklagten bezüglich Grundstücken in Köln-Efferen und -Müngersdorf betriebenen Zwangsvollstreckung örtlich und international zuständig ist.
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